Trägerverein Hallenbad Buchenau/Lahn e.V.

Der Hallenbadverein Buchenau hat im Jahr 2006 als verantwortlicher Verein die Trägerschaft über das Hallenbad Buchenau übernommen. Unterstützt von der Gemeinde werden alle Ausgaben des Hallenbades von dem Verein übernommen.

Das Bad ist ein Mitgliederbad, d. h. die Nutzung ist nur Mitgliedern des Vereins gestattet.

Vorstand im Sinne des §26(2) BGB, hbvbuchenau@t-online.de

  1. Vorsitzender: Karl-Heinz Grebe
  2. Vorsitzender: Gerhard Schmidt

Schatzmeister: Burkhard Watzka

Schriftführerin: Elke Gönner

Das neue Vorstandsteam

In der Jahreshauptversammlung am 10.03.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt.

 

Von links nach rechts: Sven Strobel, Regina Saffrich, Claudia Eckert, Beate Eishauer, Burkhard Watzka, Elke Gönner, Stefanie Kaufmann, Gerhard Schmidt, Silvia Bauer, Andresas Feußner, Karl-Heinz Grebe

Bei Fragen und Anregungen erreichen Sie uns unter: hbvbuchenau@t-online.de

aktueller Vorstand:    
Karl-Heinz Grebe1. Vorsitzender
Gerhard Schmidt2. Vorsitzender
Burkhard WatzkaKassenwart
Elke GönnerSchriftführerin
Sven StrobelBeisitzer
Silvia BauerBeisitzerin
Andreas FeußnerBeisitzer
Claudia EckertBeisitzerin
Regina SaffrichBeisitzerin
Stefanie KaufmannBeisitzerin
Beate EishauerBeisitzerin

Mitgliedsbeitrag für die ganzjährige Nutzung des Bades:

Die Mitgliedsbeiträge betragen ab Januar 2022: 

Tagesmitgliedschaft:  

Jugendliche (ab 4 Jahre):                3,00 Euro

Erwachsene (ab 18 Jahre):              5,00 Euro

Jahresmitgliedschaft:  

Jugendbeitrag (ab 4 Jahre):            50,00 Euro

Einzelbeitrag (ab 18 Jahre):            85,00 Euro

Familienbeitrag:                             160,00 Euro

Passives Mitglied:                          35,00 Euro (mindestens)

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich per Lastschrift im März abgebucht.

Die Mitgliedschaft ist gültig für mindestens ein Kalenderjahr und verlängert sich um ein Weiteres, sofern der Austritt nicht vor Jahresende schriftlich erklärt wird. 

Der Beitragseinzug bei Beitrittserklärung im Kalenderjahr erfolgt quartalsweise. Bei Beitritt im 1. Quartal eines Kalenderjahres beträgt der Jahresbeitrag 100 %, bei Beitritt im 2. Quartal beträgt der Jahresbeitrag 75 %, bei Beitritt im 3. Quartal beträgt der Jahresbeitrag 50 % und bei Beitritt im 4. Quartal beträgt der Jahresbeitrag 25 %.

Der Austritt ist einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes schriftlich mitzuteilen.

Die Mitgliedschaft beinhaltet die kostenlose Benutzung der Schwimmhalle zu den festgelegten Öffnungszeiten.

Satzung des Hallenbadvereins Buchenau/Lahn e.V.

Satzung ab 15.03.2024_

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